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Fragen? |
Unser Finanzbuchhaltungs-Service beinhaltet sämtliche Tätigkeiten der Buchhaltungsvorbereitung (Belege sortieren, ordnen, ablegen) sowie das Kontieren der Belege und Verbuchen der lfd. Geschäftsvorfälle mit Hilfe moderner EDV-Programme im Rahmen des § 6 Nr. 3 und 4 StBerG. Hierbei halten wir uns an den von Ihrem
Steuerberater vorgegebenen Kontenrahmen. Gerne stellen wir bei Bedarf auch einen
entsprechenden Kontakt her. Wir erledigen Ihre Finanzbuchhaltung
komplett oder in dem von Ihnen gewünschten Ausmaß. Zu unserem Service zählen
folgende Tätigkeiten: Darüber hinaus erhalten Sie natürlich
von allen Buchungsunterlagen (Journal, Sachkonten, Debitoren, Kreditoren,
Summen- und Saldenliste) einen Ausdruck.
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Pflegesätze der
Pflegestufe 0: Als außergewöhnliche Belastung abziehbar
Jahressteuergesetz 2008: Vom Kabinett beschlossen
Kontenabruf:
Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit unzulässig
Betriebsausgaben:
Nicht bei Diebstahl eines betrieblichen Pkw anlässlich einer
Geldwerter
Vorteil: Besteuerung von Jahreswagen weiter offen
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FinanzConcept -
Kaufmännische Dienstleistungen
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