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Unser Finanzbuchhaltungs-Service beinhaltet sämtliche Tätigkeiten der Buchhaltungsvorbereitung (Belege sortieren, ordnen, ablegen) sowie das Kontieren der Belege und Verbuchen der lfd. Geschäftsvorfälle mit Hilfe moderner EDV-Programme im Rahmen des § 6 Nr. 3 und 4 StBerG. Hierbei halten wir uns an den von Ihrem
Steuerberater vorgegebenen Kontenrahmen. Gerne stellen wir bei Bedarf auch einen
entsprechenden Kontakt her. Wir erledigen Ihre Finanzbuchhaltung
komplett oder in dem von Ihnen gewünschten Ausmaß. Zu unserem Service zählen
folgende Tätigkeiten: Darüber hinaus
erhalten Sie natürlich von allen Buchungsunterlagen (Journal, Sachkonten,
Debitoren, Kreditoren, Summen- und Saldenliste) einen
Ausdruck.
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Handwerkerrechnungen: Steuerliche Verbesserung gilt erst ab 2009
Koalitionsvertrag:
Betriebsprüfungen 2008:
Kindergeld:
Nachtarbeitszuschläge:
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FinanzConcept -
Kaufmännische Dienstleistungen
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