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Wir erstellen zu dem von Ihnen vorgegebenen Stichtag die Lohn- und Gehaltsabrechnungen Ihrer Mitarbeiter.

Unsere Leistungen im Bereich der Lohnbuchhaltung werden im Rahmen des § 6 Nr. 3 und 4 StBerG erbracht. Hierzu zählen:


  Erstellung der Lohn-/Gehaltsabrechnungen
 
Beitragsnachweise/-abrechnungen für die Krankenkassen
 
Meldungen zur Sozialversicherung (An-/Ab-/Jahresmeldungen)
  Erstellung der Lohnsteueranmeldungen

  Ausdruck des Lohnjournal

  Ausdruck der Lohnkonten 

  Lohnsteuerbescheinigungen (beim Ausscheiden von Mitarbeitern)

  Jahresmeldung für die Berufsgenossenschaft
 

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+++ News +++ News +++ News

(Quelle: steuer-sparbuch.de)

Geldwerter Vorteil: Kostenloser Belegschaftsparkplatz bleibt steuerfrei
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Pflegesätze der Pflegestufe 0: Als außergewöhnliche Belastung abziehbar
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Jahressteuergesetz 2008: Vom Kabinett beschlossen
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Kontenabruf: Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit unzulässig
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Betriebsausgaben: Nicht bei Diebstahl eines betrieblichen Pkw anlässlich einer
Privatfahrt
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Geldwerter Vorteil: Besteuerung von Jahreswagen weiter offen
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Buchführung, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Finanzbuchhaltung, Outsourcing im Rechnungs- u. Personalwesen, Buchhaltungs-Service, PLZ-Gebiet 71...

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Stand: 28. September 2007