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Wir erstellen zu dem von Ihnen vorgegebenen Stichtag die Lohn- und Gehaltsabrechnungen Ihrer Mitarbeiter. Unsere Leistungen im Bereich der Lohnbuchhaltung werden im Rahmen des § 6 Nr. 3 und 4 StBerG erbracht. Hierzu zählen:
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Handwerkerrechnungen: Steuerliche Verbesserung gilt erst ab 2009
Koalitionsvertrag:
Betriebsprüfungen 2008:
Kindergeld:
Nachtarbeitszuschläge:
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FinanzConcept -
Kaufmännische Dienstleistungen
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