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Wir erstellen zu dem von Ihnen vorgegebenen Stichtag die Lohn- und Gehaltsabrechnungen Ihrer Mitarbeiter.

Unsere Leistungen im Bereich der Lohnbuchhaltung werden im Rahmen des § 6 Nr. 3 und 4 StBerG erbracht. Hierzu zählen:


    Erstellung der Lohn-/Gehaltsabrechnungen
     Beitragsnachweise/Beitragsabrechnungen für die Krankenkassen
     Meldungen zur Sozialversicherung (An-/Ab-/Jahresmeldungen)
     Erstellung der Lohnsteueranmeldungen
     Ausdruck des Lohnjournals
     Ausdruck der Lohnkonten 
     Lohnsteuerbescheinigungen (beim Austritt von Mitarbeitern)
     Jahresmeldung für die Berufsgenossenschaft
 



 


+++ Hinweise +++ Steuertipps +++ Hinweise +++ Steuertipps

(Quelle: steuer-sparbuch.de)


Home-Office:
Richtiger Ansatz der Fahrten zum Betrieb

Handwerkerrechnungen: Steuerliche Verbesserung gilt erst ab 2009

Koalitionsvertrag:
Viele Versprechen für Bürger und Unternehmer

Betriebsprüfungen 2008:
14,6 Milliarden Euro Mehrergebnis für den Fiskus

Kindergeld:
Vermögenswirksame Leistung kann Förderung kippen

Nachtarbeitszuschläge:
Können auch ohne Einzelnachweis steuerfrei sein

Geldwerter Vorteil: Steuerpflichtige Reise als Belohnung

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Buchführung, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Finanzbuchhaltung, Outsourcing im Rechnungs- u. Personalwesen, Buchhaltungs-Service, PLZ-Gebiet 71...

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Stand: 12. January 2010